Volksbegehren Artenvielfalt - FAQ und Richtigstellung von Missverständnissen

Innerhalb weniger Tage hat das Volksbegehren nach Hochrechnungen der Initiatoren bereits die Hälfte der benötigten Stimmen erhalten - das ist ein Riesenerfolg und zeigt, dass das Thema den Menschen wichtig ist!


Leider kursieren mittlerweile Gerüchte, die aufgrund von Missverständnissen und vermutlich auch aufgrund der bewussten Streuung von Falschinformationen entstanden sind. Ich möchte im Folgenden versuchen, einige davon zu erläutern und zu entkräften.

Die Landwirte werden einseitig in die Pflicht genommen und in den Ruin getrieben.

Ein großes Missverständnis ist, dass das Volksbegehren ein Dickicht an Regeln für jeden einzelnen Landwirt schafft. Das Volksbegehren richtet sich aber gar nicht an jeden einzelnen Landwirt, da die Zielvorgaben (z.B. 10 % der Grünlandflächen darf erst nach dem 15. Juni gemäht werden) immer auf Gesamt-Bayern und nicht auf einen einzelnen Hof bezogen sind. Richtigerweise wird die bayrische Staatsregierung in die Pflicht genommen, endlich konkrete Ziele zu erreichen. Diese muss dann den Landwirten entsprechende Förderangebote unterbreiten, damit die Zielvorgaben erfüllt werden können.

Mit Ausnahme der geforderten Gewässerrandstreifen, die jedoch in jedem anderen Bundesland bereits gesetzlich verankert sind, können alle geforderten Maßnahmen des Volksbegehrens durch Fördermaßnahmen der Staatsregierung finanziell bezuschusst werden. Es müssen also keine Fördereinbußen befürchtet werden.

Daher unterstützt beispielsweise auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bayern e.V. das Volksbegehren.

Das Volksbegehren ist schlichtweg "Bauernbashing" und übersieht, dass auch der Flächenfraß durch Bebauung Schuld am Artensterben hat.

Es geht nicht darum, die Landwirte zu Buhmännern (und -frauen) zu machen. Allerdings werden 44 % der Gesamtfläche Bayerns landwirtschaftlich genutzt, daher handelt es sich hier um die größte Stellschraube. (Im Übrigen enthält der Gesetzestext auch eine Forderung an die Forstwirtschaft.)

Dass der Flächenfraß außer Acht gelassen wird, hat einen einfachen Grund: Volksbegehren haben ganz enge Zulassungsbedingungen. Für den Flächenverbrauch gibt es ein eigenes Volksbegehren. Man hätte mit der Aufnahme dieses Punktes gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstoßen. Das Innenministerium hätte "Rettet die Bienen!" von vornherein verbieten müssen.

30 % Bio sind nicht machbar, das ruiniert die Preise und damit die Bauern.

Zunächst einmal gilt die Steigerung auf 30 % für das Jahr 2030. Es besteht Einigkeit sowohl bei den Befürwortern als auch bei den Gegnern des Volksbegehrens, dass die Verbraucher sensibilisiert werden müssen, den Markt zu unterstützen. Hierauf wird die aktuelle mediale Aufmerksamkeit sicher einen guten Einfluss haben. Des Weiteren kann Bayern in diesem Punkt von Österreich lernen: Durch die Einführung von Verpflegung in Bio-Qualität an vielen öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern kann ein stabiler Absatzmarkt garantiert werden. So werden heute schon 27 % der landwirtschaftlichen Flächen in Österreich ökologisch bewirtschaftet.



Neben dem DAV unterstützt übrigens auch die Max-Planck-Gesellschaft das Volksbegehren. Ich kann daher alle Zweifler nur dazu ermutigen, den Weg ins Rathaus zu gehen, damit die nötige Stimmenzahl erreicht werden kann!

Der Rathausfinder zeigt euch an, wo und wann (es gibt überall Sonderöffnungszeiten!) ihr euch eintragen könnt.



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